nDSG: was es für ein kleines Unternehmen bedeutet

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) ist seit September 2023 in Kraft. Hier steht in einfachen Worten, was offizielle Quellen dazu sagen.

Veröffentlicht am 16.10.2026

250 000

Franken: maximale Busse, die vor allem Privatpersonen trifft

50 000

Franken: Obergrenze, bis zu der das Unternehmen selbst gebüsst werden kann

Wer gebüsst werden kann

Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) können Bussen bis 250 000 Franken betragen. Sie richten sich in erster Linie gegen die verantwortlichen Personen, nur bei Vorsatz, und betreffen unter anderem die Verletzung der Pflicht, Daten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen, oder der Informationspflicht. Das Unternehmen selbst kann gebüsst werden, wenn die Busse höchstens 50 000 Franken beträgt und die Ermittlung der verantwortlichen Person unverhältnismässigen Aufwand erfordern würde.

Was ein kleines Unternehmen tun muss

Das KMU-Portal des Bundes nennt das Führen eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten, mit einer Ausnahme für KMU mit geringem Risiko, und die rasche Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB.

Was diese Seite nicht sagt

Bussen sind nur ein Teil des Bildes: Die zivilrechtliche Haftung folgt anderen Regeln. Diese Seite fasst offizielle Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Für Ihre Situation wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Zu wissen, welche Personendaten Sie halten, wo sie liegen und wer darauf zugreifen kann, ist die praktische Grundlage jeder Vorbereitung auf das Gesetz.

Quellen

Wir fassen zusammen, wir geben nicht wieder. Quellen abgerufen am 16.10.2026. Diese Texte informieren: Sie sind keine Rechtsberatung, und eine Durchschnittszahl sagt nicht voraus, was einem bestimmten Unternehmen passiert.

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